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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kira Brauer
Laubstraße 30
46149 Oberhausen

 

§1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen Kira Brauer und dem Klienten/ der Klientin – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Pferdetrainings und Coachings gemäß meinem Leistungsangebot.

Unter KlientIn verstehe ich diejenige Person, welche das Leistungsangebot bucht. Das Training/ Coaching kann nur nach Vereinbarung mit mir, mit einer anderen Person (z.B. Reit-/ Pflegebeteiligung) durchgeführt werden.

 

§2 Vertragsgegenstand und –durchführung

(1) Allgemeine Bedingungen zur Durchführung der Leistungen:

Das Pferd sollte für die Trainingseinheiten schmerzfrei sein.
Die Vereinbarung der Termine für Training und Coaching findet persönlich, per Mail oder WhatsApp statt. Die gebuchten/ vereinbarten Termine sind verbindlich. Der Widerruf ist ausgeschlossen.
Die Trainings mit Pferd finden bei jedem Wetter statt. Der Ort variiert je nach Anliegen. So kann das Training im Stall, auf dem Platz, der Wiese oder auch im Gelände stattfinden. Sollte aufgrund der Wetterlage kein praktisches Training mit dem Pferd möglich sein, wird der Fokus des Trainings auf die Beobachtung und Deutung des Pferdeverhaltens, sowie die Vertiefung der Trainingsphilosophie und das Coaching gelegt.

(2) Das aktuelle Angebot umfasst folgende Dienstleistungen:

  1. a) Einzelbegleitung

In der Einzelbegleitung werden monatliche Trainings- und Coachingeinheiten in Präsenz mit dem Pferd oder dem/der KlientIn abgeleistet. Die Termine umfassen jeweils 60 Minuten. Sollte die Trainings-/Coachingzeit überschritten werden ist jede angefangene halbe Stunde mit 45 € zu vergüten.

Die Einzelbegleitung ist auf ein bestimmtes Pferd bezogen und auf kein anderes Pferd übertragbar. Neben dem/ der VertragspartnerIn ist die Teilnahme an Training oder Coaching nach vorheriger Absprache mit mir auch durch eine andere Person (z.B. Reit-/ Pflegebeteiligung) möglich.

Der Zeitraum der Begleitung beginnt jeweils zum 1. eines Monats. Vor der erstmaligen Buchung der Einzelbegleitung findet ein Erstgespräch statt.

  1. b) Zusatzangebote

Zusatzangebote können über meine Website und meine Social-Media-Kanäle angefragt werden. Dort werden auch die Termine und Anmeldezeiträume für diese Angebote veröffentlicht.

Die Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil dieser AGB und damit bindend ist, entnehmen Sie bitte meiner Webseite.

Zu den Zusatzleistungen gehören bspw. Online-Workshops, Gruppenseminare, Vorträge und Coachingtage.

 

§3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht, Rabattierungen

(1)       Meine Leistungen biete ich dem/ der Klienten/ Klientin zu folgenden Preisen an:

  1. a) Preiserhöhungen

Preiserhöhungen werden stets mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich angekündigt. Diese Ankündigung erfolgt in der Regel per E-Mail, postalisch oder WhatsApp/SMS an die zuletzt von dem/der KlientIn angegebene Adresse/Nummer. Die Mitteilung über die Preiserhöhung enthält den aktuellen Preis, den neuen Preis und den Zeitpunkt, ab dem die Preiserhöhung wirksam wird. Der/die KlientIn ist berechtigt, bei einer angekündigten Preiserhöhung innerhalb dieser Frist fristgerecht zu kündigen, sofern die Erhöhung eine wesentliche Änderung der vereinbarten Konditionen darstellt. In einem solchen Fall bleibt der bisherige Preis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gültig. Kira Brauer behält sich das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen, um Veränderungen der Kostenfaktoren angemessen zu berücksichtigen. Die Preisanpassungen gelten nicht rückwirkend und treten erst ab dem genannten Zeitpunkt in der Ankündigung in Kraft. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen nach der Wirksamkeit der Preiserhöhung bedeutet die Zustimmung des/der KlientIn zu den neuen Preisen.

  1. b) Einzelbegleitung

Da die Einzelbegleitung sehr individuell ausfällt und der Preis von der Häufigkeit der Trainingseinheiten und dem Trainingsanliegen abhängig ist, wird der Preis individuell vereinbart und vertraglich festgehalten.

Die Trainings- und Coachingeinheiten können zu Monatsbeginn als Überweisung oder beim ersten Trainingstermin in bar bezahlt werden.

Preiserhöhungen werden mind. 4 Wochen vorher angekündigt.

Ab einem Anfahrtsweg über 10 km (ab Laubstr. 30 46149 Oberhausen) fallen zusätzlich Anfahrtskosten an.

  1. c) Zusatzangebote

Die Preise für die Zusatzangebote sind abhängig vom Umfang der Leistung und werden in den angebotsbezogenen Ausschreibungen auf der Webseite angegeben.

(2)       Rabattstufen

Im Rahmen der Kundengewinnung erhält ein/ eine BestandskundIn der Einzelbegleitung bei Anwerbung eines/ einer NeukundIn für eine Einzelbegleitung einen 25 € Rabatt für sich und den/ die geworbeneN NeukundIn. Dieser Rabatt wird mit dem/ der NeukundIn bei Vertragsabschluss und bei dem/ der BestandskundIn bei der nächsten Zahlung der Trainingseinheiten verrechnet. NeukundInnen sind alle, die nachweislich bisher keine Einzelbegleitung oder ein Zusatzangebot in Anspruch genommen haben.

 

§4 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1)       Die Mindestlaufzeit des geschlossenen Vertrages beträgt zunächst 3 Monate. Nach den 3 Monaten erfolgt eine automatische Verlängerung, solange der/ die KlientIn nicht eine schriftliche Kündigung (per Briefschreiben, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht) bei Kira Brauer einreicht.

(2)       Dem/ der KlientIn steht ein Sonderkündigungsrecht zu,

  1. a) mit sofortiger Wirkung, sofern der/ die KlientIn den Nachweis einer ärztlich bescheinigten Krankheit erbringt, die eine Nichtausführung des Trainings und Coachings über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten zur Folge hat. Das Entgelt für den Monat, in dem die Kündigung erfolgt, wird nicht erstattet.
  2. b)      mit sofortiger Wirkung, zu dem Tag, an dem ich meine AGB inhaltlich maßgeblich für den/ die KlientIn ändere und er/ sie innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung der Änderung den Vertrag kündigt. Erfolgt keine Kündigung in vorgenannter Frist, gilt die Zustimmung des/ der KlientIn zur Änderung der AGB als erteilt und der Vertrag besteht auf Grundlage der geänderten AGB fort.
  3. c) mit sofortiger Wirkung, wenn die ausstehenden Trainingseinheiten bis zum Laufzeitende der Einzelbegleitung (3 Monate) voll bezahlt werden, sollte sich der/ die KlientIn aus persönlichen Gründen zur Fortführung des Trainings und Coachings nicht mehr in der Lage sehen.
  4. d) sofern eine Abweichende Regelung im Vertrag festgehalten wurde.

 

§5 Verhinderung der Durchführung des Trainings oder Coachings

(1)       Eine Verhinderung meinerseits tritt nur an gesetzlichen Feiertagen und in drei Wochen meiner Betriebsruhe ein. Für diese Zeiträume der Verhinderung findet keine Rückerstattung der Zahlung statt, sondern die Vereinbarung von Ersatzterminen.
Überdies sind einzelfallbezogene Verhinderungen des Coaches möglich, welche dem/ der KlientIn rechtzeitig mitgeteilt werden. In diesem Fall erfolgt ebenfalls die Vereinbarung eines Ersatztermins. Dieser kann ggf. auch außerhalb des ursprünglich geplanten Zeitraums der Einzelbegleitung liegen.
Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Trainings und Coachings bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit Theorieeinheiten und Coachings ausgeglichen.

(2)       Eine Verhinderung seitens des/ der KlientIn ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Der/ die KlientIn ist jedoch berechtigt, in seinem/ ihren Namen, nach Absprache eine Vertretung (z.B. Reit-/Pflegebeteiligung zum Training/ Coaching zu schicken, wenn ich durch den/ die KlientIn über die Verhinderung mindestens 12 Stunden im Voraus informiert worden bin.
Sollte der/ die KlientIn durch Krankheit längerfristig an der Teilnahme der Leistung verhindert sein, sollte er/ sie eine Kündigung nach §4 Abs. 2 a) in Betracht ziehen.

 

§6 Auskunftspflicht des/ der KlientIn

(1)       Der/ die KlientIn ist mir gegenüber verpflichtet, mich vor der Durchführung des Trainings und Coachings seinerseits bestehende (psychischen wie körperlichen) Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Trainings oder Coachings beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Depressionen, Persönlichkeitsstörung, Diabetes, Asthma, Seh-/Hörbehinderung etc.

(2)       Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des/ der KlientIn ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist mir die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3)       Ich sichere einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den mir durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.

 

§7 Schweigepflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des anderen Vertragspartners betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren.

 

§8 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung

(1)      Die Teilnahme am Training und Coaching, erfolgen durch den/ die KlientIn auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den/ die KlientIn ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme meiner Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist mir, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen.

(2)      Der/ die KlientIn ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.

(3)      Das Tragen bestimmter Kleidungsstücke ist in Abhängigkeit von der Art des Trainings zwingend erforderlich. Dazu gehören: festes Schuhwerk, ggf. Reithelm, ggf. Handschuhe.

(4)       Erscheint der/ die Klientin ohne die in § 8 (3) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke die Durchführung des Trainings ungeeigneten Zustand auf, so darf die Trainerin, wenn in angemessener Zeit durch den/ die KlientIn kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, die Durchführung der Leistung abbrechen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den/ die KlientIn an mich zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht.

(5)       Der Coach/ Trainer ist dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Trainings.

(6)      Der/ die KlientIn steht während der Durchführung seines/ ihres gebuchten Trainings, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweilig aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung der Trainerin. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Trainingseinheit, die Wege zu und vom Trainingsgelände sowie längere Aufenthalte vor Ort.

(7)       Teilnahme von Zuschauern ist während des Trainings nur nach Absprache möglich. Der/ die KlientIn trägt dafür Sorge, dass keine zusätzlichen Störfaktoren das Training ungünstig beeinflussen (z.B. zu viele Zuschauer). Sollten Hunde mit zum Training gebracht werden, sollten auch diese das Training nicht stören (z.B. im Auto oder Stall blieben)

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